Als Herrenhaus oder Gutshaus wird ein vom Gutsherrn bewohntes Gebäude mit Gutshof bezeichnet. Je nach Region oder Größe wird es oft auch als Schloss bezeichnet. Es gibt auch weitere, regionaltypische Bezeichnungen.
Das Herrenhaus und das Schloss unterscheiden sich historisch weniger durch ihre Bewohner als durch ihre Funktion. Die Begriffe Burg und Schloss wurzeln etymologisch in der Verteidigung; beim Schloss nahm der Begriff seit der Renaissancezeit eine erweiterte Bedeutung an. Das Herrenhaus hingegen ist immer der Mittelpunkt eines Gutes, etwa eines Rittergutes oder – in Schleswig-Holstein – Adligen Gutes (beides sind Rechtsbegriffe, denn sie setzen historisch einen Rechtsstatus voraus, nämlich die Mitgliedschaft des Gutbesitzers in der lokal organisierten und im Landtag vertretenen Ritterschaft). Ein Herrenhaus war in jedem Fall das Zentrum eines landwirtschaftlichen Betriebes, einer Gutsherrschaft oder zumindest eines Gutshofs mit Ackerbau oder eines Weinguts, Waldguts oder Teichguts.
Der Begriff „Herrenhaus“ wird eher in Norddeutschland verwendet. Im Mittelalter wurden auch Burgen meist als hûs („Haus“ im Sinne eines Festen Hauses – vgl. Burg Niehuus) bezeichnet, was vor allem in Norddeutschland, insbesondere im Rheinland, in Westfalen und in Niedersachsen bis heute gebräuchlich blieb, wo Burgen, Schlösser oder Herrenhäuser des niederen Adels zumeist als Haus XY bezeichnet werden (z. B. Haus Lüttinghof), ähnlich wie beim englischen „XY House“ (etwa Stowe House). Weiter im Süden, beginnend in Sachsen und Sachsen-Anhalt, in Bayern, Baden-Württemberg oder Österreich, werden auch kleine Herrenhäuser meist „Schloss“, „Gutshof“ oder „Hof“ genannt. Der frühere Herrensitz des Grundherrn in einer bayrischen oder österreichischen Hofmark wird im bairischen Sprachraum als Hofmarkschloss bezeichnet. Weitere lokal gebräuchliche Begriffe sind etwa „Ansitz“ (Tirol) oder „Campagne“ (Bern).
Quelle: Wikipedia
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