Der baurechtliche Begriff Wohngebäude bezeichnet ein Gebäude, das vornehmlich dem Wohnen dient. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist auch die Bezeichnung Wohnhaus üblich.
In Deutschland wird der Begriff vor allem in den Landesbauordnungen gebraucht. Dort gelten als Wohngebäude solche Gebäude, die ausschließlich für Wohnzwecke bestimmt sind. Für gewöhnlich sind freiberufliche Tätigkeiten inbegriffen, teilweise auch vergleichbare gewerbliche Nutzungen. Es können also auch gemischt genutzte Gebäude sein, soweit der Charakter einer Wohnnutzung erhalten bleibt.
Durch das Statistische Bundesamt werden zahlreiche Statistiken über Wohngebäude und Wohnungen erstellt. Wohngebäude sind demnach Gebäude, die mindestens zur Hälfte – gemessen an der Gesamtnutzfläche – Wohnzwecken dienen.
Für Wohngebäude gilt in Deutschland unter anderem die Energieeinsparverordnung (für bestimmte andere Gebäudetypen gilt sie nicht bzw. nur teilweise).
Quelle: Wikipedia
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Im Emsland gibt es eine Vielzahl an hochwertigen Wohngebäuden, die den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entsprechen. Dabei handelt es sich nicht nur um Einfamilienhäuser, sondern auch um luxuriöse Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser, die modernste Technik und nachhaltige Baumaterialien nutzen. Oftmals sind diese Gebäude in landschaftlich reizvollen Gegenden gelegen und bieten neben einem gehobenen Wohnstandard auch eine hohe Lebensqualität. Besonders beliebt sind auch historische Gebäude wie ehemalige Gutshöfe oder Herrenhäuser, die aufwendig saniert wurden und heute modernen Wohnkomfort mit dem Charme vergangener Zeiten verbinden.